Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D)
- mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg aber nicht mehr als 7500 kg und
- gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer
auch mit Anhänger
- mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg.