Theorie & Praxis Informationen

Zum Einstiegsalter in die Klasse A gelten diese Grenzen (Mindestalter):

    • 24 Jahre für Krafträder bei Direkteinstieg
    • 21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW
    • 20 Jahre für Krafträder bei einem Vorbesitz der Klasse A2 von mindestens zwei Jahren


Theoriestunden

    • Zwölf Doppelstunden à 90 Minuten für den Grundstoff
    • Vier Doppelstunden à 90 Minuten für den Zusatzstoff


Achtung
:

Beim Aufstieg von Klasse A2 nach Klasse A ist bei jeweils mindestens zweijährigem Vorbesitz der niedrigeren Klasse kein Theorieunterricht vorgeschrieben.


Praxisstunden

Grundausbildung und Sonderfahrten entsprechen im Umfang der Klasse A1.

Bei der Erweiterung von Klasse A2 auf Klasse A gelten folgende Regelungen:

Bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 ist keine praktische Ausbildung vorgeschrieben. Allerdings muss sich der Fahrlehrer, bevor er den Bewerber zur Prüfung vorstellt, davon überzeugen, dass dieser die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse besitzt.

Besitzt der Bewerber die Klasse A2 noch nicht seit mindestens zwei Jahren oder will er von der Klasse A1 (alt: 1b) direkt auf Klasse A aufsteigen, ist die Anzahl der besonderen Ausbildungsfahrten reduziert auf:

    • Drei Fahrstunden à 45 Minuten auf Bundes- oder Landstraße
    • Zwei Fahrstunden à 45 Minuten auf der Autobahn
    • Eine Fahrstunde à 45 Minuten bei Dämmerung bzw. Dunkelheit

Mit der Ausbildung zur Führerscheinklasse A1, A2 oder A ist die Fahrzeugklasse AM mit abgedeckt.

Theoriestunden

Die Klasse A1 setzt die Teilnahme an mindestens zwölf Doppelstunden à 90 Minuten voraus, in denen der Grundstoff vermittelt wird. Solltest du den Führerschein erweitern, sind sechs Doppelstunden für den Grundstoff Pflicht. Dazu kommen vier Doppelstunden à 90 Minuten zur Vermittlung des Zusatzstoffes.

Praxisstunden

Wie beim Pkw ist auch die Grundausbildung beim Motorradführerschein an die Fahrschüler-Ausbildungsverordnung gebunden. Das bedeutet, dass die Zahl der Stunden von den individuellen Fähigkeiten und dem persönlichen Lernfortschritt abhängig ist.

Theoriestunden

Der Theorieumfang beim Erwerb von Klasse A2 entspricht Klasse A1. Beim Aufstieg von A1 nach A2 ist bei jeweils mindestens zweijährigem Vorbesitz der niedrigeren Klasse kein Theorieunterricht vorgeschrieben.


Praxisstunden

Die Grundausbildung und die Sonderfahrten sind im Umfang identisch mit Klasse A1.

Bei der Erweiterung von Klasse A1 auf Klasse A2 gelten folgende Vorschriften:

Bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der jeweils niedrigeren Klasse ist keine praktische Ausbildung vorgeschrieben. Allerdings muss sich der Fahrlehrer, bevor er den Bewerber zur Prüfung vorstellt, davon überzeugen, dass dieser die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse besitzt.

Besitzt der Bewerber die Klasse A1 noch nicht seit mindestens zwei Jahren, reduziert sich die Anzahl der besonderen Ausbildungsfahrten auf:

    • Drei Fahrstunden à 45 Minuten auf Bundes- oder Landstraße
    • Zwei Fahrstunden à 45 Minuten auf der Autobahn
    • Eine Fahrstunde à 45 Minuten bei Dämmerung bzw. Dunkelheit

Die Fahrerlaubnis der Klasse AM deckt u.a. leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h, einer Nutzleistung von maximal vier kW und einem Hubraum von maximal 50 cm³ ab.


Theoriestunden

Du musst mindestens zwölf Doppelstunden à 90 Minuten bei einem Ersterwerb der Fahrerlaubnis besuchen – bei Erweiterung sind es noch acht Doppelstunden. Dazu kommen zwei Doppelstunden à 90 Minuten für Zusatzstoff.


Praxisstunden

Für den Umfang der zu absolvierenden Praxisstunden gibt es keine gesetzlichen Vorschriften, die Fahrschulen bestimmen ihn individuell.

Theoriestunden

Wenn du den Führerschein der Klasse B (ab 18 Jahren) erstmals erwirbst, musst du zwölf Doppelstunden theoretischen Unterricht für den Grundstoff absolvieren.
Zwei Doppelstunden à 90 Minuten kommen für den Zusatzstoff hinzu.

Bei Führerscheinerweiterungen werden mindestens weitere sechs Doppelstunden Grundstoff fällig (abhängig von der Klasse, auf die du erweitern möchtest).


Praxisstunden

Die praktische Grundausbildung erfolgt gemäß der Fahrschüler-Ausbildungsverordnung.
Es wird zwischen Pflicht- und weiteren Übungsstunden unterschieden.
Nur die Pflichtstunden sind vorgegeben.
Die Zahl der zusätzlichen Übungsfahrstunden ist von deinen persönlichen Fähigkeiten und deinem Lernfortschritt abhängig.

Pflichtstunden sind folgende sogenannte Sonderfahrten:

    • Fünf Fahrstunden à 45 Minuten auf Bundes- oder Landstraße
    • Vier Fahrstunden à 45 Minuten auf der Autobahn
    • Drei Fahrstunden à 45 Minuten bei Dämmerung bzw. Dunkelheit

Mit der Ausbildung zur Führerscheinklasse B sind folgende Fahrzeugklassen mit abgedeckt: AM, L.

Theoriestunden

Für die Klasse BE ist keine Theorieausbildung erforderlich.
Diese ist in der Ausbildung der Klasse B integriert.


Praxisstunden

Die Anzahl der Praxisstunden hängt von deinem persönlichen Fähigkeiten und deinem Lernfortschritt ab.

Die folgenden Sonderfahrten sind verpflichtend:

    • Drei Fahrstunden à 45 Minuten auf Bundes- oder Landstraße
    • Eine Fahrstunden à 45 Minuten auf der Autobahn
    • Eine Fahrstunden à 45 Minuten bei Dämmerung bzw. Dunkelheit

Die Mindestdauer der gesamten Fahrerschulung B196 beträgt sieben Stunden. Sie setzt sich wie folgt zusammen:


Theoriestunden

Für die Erweiterung auf B96 werden mindestens 2,5 Stunden theoretische Fahrerschulung verlangt.


Praxisstunden

Mindestens 3,5 Stunden praktische Fahrerschulung sind Pflicht, dazu kommt eine Stunde Fahren im Realverkehr.

Der Automatikführerschein B197 ermöglicht es Führerscheinanwärtern trotz Prüfung auf einem Automatikfahrzeug, im Anschluss Schaltwagen zu fahren.

Folgende Regelungen gelten:

    • Keine Einschränkungen im Führerschein
    • Ausbildung auf Automatik- und Schaltgetriebe
    • Praktische Prüfung kann auf Automatikgetriebe abgelegt werden

Wer den Pkw-Führerschein der Klasse B macht, musste bislang bei der praktischen Ausbildung und Prüfung darauf achten, mit welchem Fahrzeug er diese absolviert. Bei einer Prüfung in einem Wagen mit Automatikgetriebe wurde in den Führerschein die Schlüsselzahl 78 eingetragen. Damit dürfen jedoch ausschließlich Pkw mit Automatikgetriebe gefahren werden. Mit dem B197 lässt sich die Führerscheinausbildung auf Fahrzeugen mit Schalt- und Automatikgetriebe kombinieren, ohne dass es zu Einschränkungen im Führerschein kommt.

Was sind die Voraussetzungen für B197?

Die praktische Fahrausbildung findet auf Fahrzeugen mit manuellem und Automatikgetriebe statt:

    • Mindestens zehn Fahrstunden (à 45 Minuten) auf einem Schaltwagen der Klasse B im Rahmen der praktischen Führerscheinausbildung
    • Mindestens 15-minütige Testfahrt auf einem Schaltwagen innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften mit einem Fahrlehrer
    • Vorlage einer Bescheinigung nach Anlage 7 der Fahrschülerausbildungsordnung über das Absolvieren der Stunden und Testfahr

Gibt es eine Prüfung?

Die Fahrtauglichkeit für Schaltgetriebe muss in einer mindestens 15-minütigen Testfahrt mit dem Fahrlehrer nachgewiesen werden, eine gesonderte Prüfung auf einem Schaltwagen ist nicht notwendig.
Die eigentliche Fahrprüfung kann dann mit einem Automatikgetriebe absolviert werden.

Für Informationen zu der Klasse C kontaktiere uns bitte direkt über E-Mail, Telefon oder komm einfach während unserer Öffnungszeiten in einen unserer Standorte vorbei und sprich uns direkt an.

Für Informationen zu der Klasse C1 kontaktiere uns bitte direkt über E-Mail, Telefon oder komm einfach während unserer Öffnungszeiten in einen unserer Standorte vorbei und sprich uns direkt an.

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Ja, die gibt es. Diese bekommst du bei deiner Anmeldung.

Nein, die Theorieprüfungen können nur am TÜV Nord abgelegt werden.

Die Unterrichtszeiten für deine Praxisstunden stimmst du immer individuell mit deinem jeweiligen Fahrlehrer zusammen ab.

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